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In der Patientenverfügung werden Wünsche und Wertvorstellungen für die künftige ärztliche Versorgung oder/und für die ethisch-medizinische Gestaltung des Lebensabends schriftlich festgehalten. Diese Verfügung sollte dem Hausarzt und den Angehörigen bekannt sein. In dieser Verfügung wird keine vertretungsberechtigte Person benannt, die für die Umsetzung der niedergelegten Wünsche einsteht. Die PV richtet sich direkt an den Arzt. Die PV stellt dar, wer ich bin, für was ich stehe, was ich mir wünsche! |
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