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die Vorsorgevollmacht ist umfassend, es handelt sich um eine Generalvollmacht
- ausdrücklich wird der Umfang auf die Maßnahmen gemäß §§ 1904, 1906, und 1896 Absatz 4 BGB erstreckt - die Vorsorgevollmacht ist in der Form der notariellen Beurkundung erstellt - die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers wird durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt - ein Widerruf der Vorsorgevollmacht ist jederzeit möglich - die Vorsorgevollmacht gilt auch über den Tod hinaus - die Vorsorgevollmacht enthält die Entbindungen von Schweigepflichten - die Vorsorgevollmacht enthält Angaben über die Befreiung von dem Verbot gemäß § 181 BGB - in der Vorsorgevollmacht können mehrere Vollmachtnehmer eingesetzt werden - die Vorsorgevollmacht enthält das Recht zur Erteilung von Untervollmachten - die Grundverträge werden schriftlich verfaßt - die Vorsorgevollmacht sowie der Grundvertrag enthalten eine Betreuungsverfügung
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