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Generalvollmacht

die Vorsorgevollmacht ist umfassend, es handelt sich um eine Generalvollmacht

- ausdrücklich wird der Umfang auf die Maßnahmen gemäß §§ 1904, 1906, und 1896 Absatz 4 BGB erstreckt
- die Vorsorgevollmacht ist in der Form der notariellen Beurkundung erstellt
- die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers wird durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt
- ein Widerruf der Vorsorgevollmacht ist jederzeit möglich
- die Vorsorgevollmacht gilt auch über den Tod hinaus
- die Vorsorgevollmacht enthält die Entbindungen von Schweigepflichten
- die Vorsorgevollmacht enthält Angaben über die Befreiung von dem Verbot gemäß § 181 BGB
- in der Vorsorgevollmacht können mehrere Vollmachtnehmer eingesetzt werden
- die Vorsorgevollmacht enthält das Recht zur Erteilung von Untervollmachten
- die Grundverträge werden schriftlich verfaßt
- die Vorsorgevollmacht sowie der Grundvertrag enthalten eine Betreuungsverfügung


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