Leistungen:
  Über uns:  
gesetzliche Betreuung
Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht
Generalvollmacht
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Allgemein:
Startseite
Links
Kontakt
Impressum

Vorsorgevollmacht ist rechtsgeschäftliches Handeln. Ihr liegt ein privatrechtlicher Vertrag zwischen autonomen Partnern zugrunde. Bei einer Vorsorgevollmacht gem. § 1896 BGB handelt es sich "der Sache nach um eine bedingte, nämlich nur für den Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit geltende Bevollmächtigung (§ 158 BGB)".




Druckbare Version