Vorsorgevollmacht ist rechtsgeschäftliches Handeln. Ihr liegt ein privatrechtlicher Vertrag zwischen autonomen Partnern zugrunde. Bei einer Vorsorgevollmacht gem. § 1896 BGB handelt es sich "der Sache nach um eine bedingte, nämlich nur für den Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit geltende Bevollmächtigung (§ 158 BGB)". |
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